Bundesverfassungsgericht fordert drittes Geschlecht für Geburtenregister

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Nun ist der Gender-Irrsinn auch im Verfassungsgericht unseres Landes angekommen. Laut einer Entscheidung unserer obersten Gesetzeshüter muss der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2018 ein drittes Geschlecht für das Geburtenregister einzuführen. Dieser Entscheidung des Gerichts vorangegangen war ein Fall, bei dem der Kläger die bisherige Geschlechtsangabe “weiblich” aus dem Geburtenregister streichen und durch die Angaben “inter/divers” beziehungsweise nur “divers” ersetzen lassen wollte.

Diesem Wunsch haben die Karlsruhe Richter nun entsprochen und fordern die Einführung eines dritten Geschlechts.

Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sein wollen, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität “positiv” eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber muss nun laut Karlsruhe bis Ende 2018 eine Neuregelung schaffen, in die als drittes Geschlecht neben “männlich” und “weiblich” noch etwa “inter”, “divers” oder eine andere “positive Bezeichnung des Geschlechts” aufgenommen wird.
Kein Wunder, dass Deutschland von seinen Neubürgern nicht mehr ernst genommen wird!

Ergänzung: Unbedingt lesenswert it ein Artikel von Hadmut Danisch darüber, wie sich in diesem Fall Politik, Gericht und NGOs die Bälle zugespielt haben und welche personellen Verflechtungen dahinter stecken. Erst gibt es eine steuerfinanzierte “Studie”, die behauptet, es gäbe ein drittes Geschlecht, dann geht das “Lobbying” los und am Ende ergeht ein Urteil ganz im Sinne dieser Gruppen. Mit Sorge um die Verfassung hat das allerdings nichts mehr zu tun.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/eil-bundesverfassungsgericht-fordert-drittes-geschlecht-im-geburtenregister-1.3740223

https://web.de/magazine/politik/bundesverfassungsgericht-drittes-geschlecht-geburtenregister-intersexuelle-menschen-32617726

 



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