CDU-Bundestagsfraktionsvorsitzender Jens Spahn und sein Mann sind im Papa-Glück, liest man dieser Tage in der Presse. Dass die beiden glücklichen Papas in diesem Zusammenhang etwas getan haben, das in Deutschland einen Gesetzesbruch darstellt, scheint niemanden zu stören. Es erfolgt lediglich ein neutraler Hinweis, dass Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist. Die wenigsten erwähnen dabei, dass die Leihmutterschaft oft unter Tatbestand des Menschenhandels fällt. Die Frage nach den Lebensbedingungen der Mutter, ob sie sich in einer Notsituation befunden hat oder ob Span Verantwortung übernimmt für ihr weiteres Schicksal, wird nicht gestellt.
Als Gesundheitsminister hat Spahn einen Vorstoß der FDP scharf zurückgewiesen, Leihmutterschaft zugunsten ungewollt kinderloser Paare zu legalisieren. Nun umgeht er das von ihm unterstützte Verbot öffentlich und lässt sich dafür feiern. Seine Partei schweigt weitgehend dazu. Lediglich die Frauenunion Thüringen und der Landesvorsitzende aus Mecklenburg-Vorpommern fordern Spahns Rücktritt vom Fraktionsvorsitz. Auch der Bundeskanzler schweigt, von dem man gern wüsste, ob er im Vorfeld über den beabsichtigten Gesetzesbruch informiert wurde und ob er ihn gebilligt hat. „Gesetzgeber als Gesetzesbrecher“ weiterlesen