Von Knut Wiebe
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist vorüber; die Ergebnisse liegen vor, die Koalitionsverhandlungen könnten beginnen; sie könnten aber auch noch an der Frage, wer denn überhaupt Ministerpräsident des Landes werden solle, scheitern. Wie das?
Gewählt wurde ein Landtag, der die Grünen mit 30,2% und die CDU mit 29,7% der abgegebenen Stimmen so dicht beieinander hat gewinnen lassen, dass sie im Landtag gleichgroße Fraktionen bilden. Deshalb beanspruchen beide Parteien das Amt des Regierungschefs, was sich aus den gleichstarken Fraktionen nachvollziehbar erklärt. Allerdings meinen die Grünen, dieses Amt stehe ihnen zu, da ihr Wahlergebnis um 0,5 Prozentpunkte besser sei als das der CDU. Diese Auffassung aber ist verfehlt: sie übersieht zum einen, dass diese 0,5 Prozent nicht zu einem Mehrheitsmandat geführt haben und zum anderen, dass der Ministerpräsident nicht von der Bevölkerung nach Prozentpunkten gewählt wird, sondern ausschließlich von den gewählten Abgeordneten des Landtags. Und hier sind die beiden größten Fraktionen, die Grünen und die CDU gleichstark. Nur gemeinsam haben sie eine Parlamentsmehrheit, wodurch das Problem der Parität aber nicht gelöst wird. Selbst eine Koalitionsabrede zur geteilten Amtszeit des Ministerpräsidenten wäre kein tauglicher Kompromiss: was soll gelten, wenn die Regierung vorzeitig scheitert? Die Frage, wer Ministerpräsident wird, muss also in der Tat vor der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen gelöst werden, und zwar durch eine vorgezogene Wahl des Ministerpräsidenten.
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